Allgemeine Geschäftsbedingungen:


§ 1 Geltung der Bedingungen - Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftbedingungen oder sonstige Bedingungen werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass ihre Geltung schriftlich bestätigt wird.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
An Kostenvoranschläge, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Verkäufer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

§ 2 Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
Der Kunde erklärt mit der Warenbestellung verbindlich, diese erwerben zu wollen und hält sich an diese Erklärung vier Wochen gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb dieser Frist durch Erklärung gegenüber dem Käufer anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (auch Telefax oder e-Mail) oder durch Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden erklärt werden.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung des Verkäufers durch seinen Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines deckungsgleichen Liefervertrages mit dem Lieferanten.
Der Kunde wird unverzüglich informiert über eine Nichtverfügbarkeit der Leistung. Die erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Unsere Außenvertreter haben keine Inkassovollmacht. Sie sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder Vereinbarungen zu annullieren.

§ 3 Preise – Verzug - Aufrechnung

Die Preise verstehen sich ab Herstellerwerk/Lager ohne Abzüge zuzüglich Verpackung, Spesen und zuzüglich Umsatzsteuer/Einfuhr-Umsatzsteuer.
Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen; dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Tagespreis des Verkäufers. Bei Lieferungen innerhalb von 4 Monaten gilt der vereinbarte Preis.
Der Gesamtpreis ist bei Übergabe bzw. Eingang der Ware beim Kunden ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig; es sei denn, dass im Kaufvertrag anderes vorgesehen ist. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 1,2 % per angefangenen Monat zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich der Verkäufer vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen und nachzuweisen.
Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückhaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung - Annahmeverzug

Liefertermin oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Bei nachträglicher Vertragsänderung sind neue Liefertermine oder –fristen gleichzeitig erneut zu vereinbaren.
Der Kunde kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Erst mit dieser Aufforderung gerät der Verkäufer in Verzug. Verzug tritt nicht ein bei höherer Gewalt und anderen unvorhergesehenen Hindernissen wie Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder Unterlieferanten eintreten.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Im Falle des Annahmeverzuges durch den Kunden kann der Verkäufer nach Ansetzen einer angemessenen Abholungsfrist, sofern eine solche Fristsetzung nicht entbehrlich ist, vom Vertrag zurücktreten sowie Schadensersatz verlangen. Dieser beträgt 30 % des Kaufpreises. Er ist höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

§ 5 Gefahrübergang

Auf den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Annahmeverzug befindet.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer gegenüber dem Unternehmen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl Sicherheiten insoweit freigeben.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese Aufträge auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter auf die Ware sowie bei etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware ist der Kunde verpflichtet, hiervon den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der Pflicht zur Durchführung von Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder bei Verletzung einer Benachrichtigungspflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag des Verkäufers. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache des Miteigentums im Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dies gilt auch, wenn die Ware mit dem anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 7 Gewährleistung

Werden Betriebs- oder Wartungs- und Inspektionsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, welche nicht den Originalspezifikationen des Verkäufers entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Dem Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Verfügung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunde, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem Verkäufer den Mangel nicht innerhalb der oben genannten Fristen angezeigt hat.
Gegenüber dem Unternehmer gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Verkäufers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Eventuelle Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir gegenüber dem Kunden nicht. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.

§ 9 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist nach Wahl des Verkäufers Freiburg im Breisgau oder der Sitz des Kunden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke bzw. die Unwirksamkeit gekannt hätten.

(Stand März 2013)

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Dämmschichttrocknung:


Messtechnik:


Flachdach:


Entfeuchtung:


Raum & Wandtrocknung:


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